Kleine Retromolosser e.V.
Mit Herz, Liebe und Verstand zurück zum gesunden Begleithund

Zuchtordnung

Zuchtordnung für den Retromops


Als Züchter gilt jedes Mitglied, welches eine nach den Vorschriften des KRM e.V. zuchttauglich geprüfte Hündin besitzt und einen Wurf plant. Züchter im KRM e.V. dürfen Hunde mit Anteilen der im KRM e.V. vertretenen Rassen nur im KRM e.V. eintragen lassen. Die Zuchtordnung ist für Mitglieder verpflichtend und ist angelehnt an das Tierschutzgesetz Paragraph 11b und die Hundeverordnung.

Der Umgang der Mitglieder des KRM e.V. ist von Respekt und Rücksichtnahme geprägt. Die Züchter im KRM e.V. zeichnen sich durch ihre absolute Ehrlichkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein aus. Über festgestellte Auffälligkeiten werden wir gerne informiert.

Ein Züchter im KRM e.V. muss vor seinem ersten Wurf beim KRM e.V. einen Zwingerschutz für den gewählten Zwingernamen beantragen.
Bevor ein Zwingerschutzantrag bearbeitet werden kann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - Besichtigung der Zuchtstätte durch einen Bevollmächtigten des Vereins
- Fragebogen zum Sachkundenachweis in Anlehnung an die Prüfung zum Paragraph 11 für Zuchtanfänger
- Empfehlung zur Teilnahme an Züchterseminaren

Unerfahrenen Züchtern stellen wir gerne einen bereits erfahrenen Züchter zur Seite.
Der Zwingerschutz erlischt mit Austritt aus dem Verein und ist nicht übertragbar.

Haltung
Der Aufenthaltsort zur Aufzucht muss von Geburt bis Abgabe im unmittelbaren familiären Umfeld innerhalb der Züchterwohnung liegen.
Eine optimale vom Menschen begleitete Sozialisierung der Welpen und Junghunde ist für Züchter des KRM e.V. selbstverständlich.
Die Verantwortung für ein hygienisches Umfeld und die altersgemäße, hochwertige Ernährung von Hündin und Welpen liegt beim Züchter.
Besuche des Vorstands beim Züchter können zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgenannten Aufzuchtbedingungen kurzfristig nach Ankündigung stattfinden.

Zuchtzulassung
Nur Hunde, die ihre Zuchtzulassungsprüfung im KRM e.V. bestanden haben, sind im KRM e.V. zur Zucht zugelassen. Vor Zuchtzulassung ist eine direkte in Augenscheinnahme des Hundes durch eine vom KRM e.V. beauftragte Person obligatorisch.
Als Übergangsfrist bis zum 01.01.2025 sind Hunde mit Zuchtzulassung aus anderen Vereinen die die Mindestanforderung von PDE-Test, Patellaluxationsuntersuchung maximal Grad I, Belastungstest, Augenuntersuchung zur Zucht zugelassen.
Eine Ausnahme bilden Deckrüden: Deckrüden aus anderen Zuchtverbänden dürfen mit bestandener Zuchttauglichkeit zur Zucht verwendet werden. Diese umfasst mindestens PL, Augenuntersuchung, PDE(Deckrüden mit Mopsanteil) und der Fremdrasse entsprechende genetische Untersuchungen. Bei Auffälligkeiten, die sich aus der Ahnentafel des Deckrüden ergeben, ist ein genetischer Test von MyDogDNA® vorzulegen.
Die Zuchtzulassungsuntersuchungen sind bis auf den BOAS-Test und die Augenuntersuchung nach Befundbogen des European College of Veterinary Ophtalmologists im Alter ab 12 Monaten durchführbar, für BOAS und Augenuntersuchung gilt ein Mindestalter von 18 Monaten.
Vor den Zuchtzulassungsuntersuchungen muss der Mikrochip nach ISO 11784 beim zu prüfenden Hund vom Tierarzt ausgelesen werden.
Im KRM. E.V. werden routinemäßig keine Ahnentafeln von Hunden aus anderen Vereinen des KRM e.V. ersetzt. Wir wünschen uns Respekt und Wertschätzung für die Zuchtarbeit des Züchters unserer potentiellen Zuchthunde.
Zuchttauglichkeitsuntersuchungen
Die röntgenologischen Untersuchungen dürfen ausschließlich von einem röntgenfachkundigen Tierarzt durchgeführt werden.

Keilwirbel: Maximal 1 veränderter Wirbel erlaubt.

Im Alter ab 18 Monaten ist der Hund einem Tierarzt zum BOAS-Test vorzustellen. Bei Ergebnis BOAS= Grad 0 ist der Hund diesbezüglich zur Zucht zugelassen, bei Grad 1 ist eine Verpaarung ausschließlich mit freiem Partner gestattet. In diesem Fall muss auch ein vereinsfremder Partner einen BOAS-Test vorweisen.

Patellaluxation: Grad 0 und Grad 1 sind zur Zucht zugelassen. Tiere mit dem Befund Grad 1 müssen mit freien Partnern verpaart werden.

Hunde mit Veränderungen im Bewegungsablauf und Lahmheiten sind durch einen Tierarzt abzuklären und röntgenologisch zu befunden. Bei krankhaften Veränderungen ist der betroffene Hund von der Zucht ausgeschlossen.

Im ECVO-Bogen als geringgadig eingestuftes Entropium oder Distichiasis ist mit freiem Zuchtpartner zur Zucht zugelassen.

Genetische Untersuchungen:
Da mittlerweile sehr hochwertige, umfangreiche genetische Tests verfügbar sind legt der KRM e.V. hiermit fest, dass Hunde die zur Zucht zugelassen werden sollen einen Züchtertest bei MyDogDNA® und zusätzlich da derzeit noch nicht dort enthalten einen PDE-Test erhalten müssen. Dieser ist von einem Tierarzt abzunehmen und mittels Unterschrift zu bestätigen.
Die genetischen Untersuchungsbefunde sind vollständig der Zuchtbuchstelle der KRM e.V. im Ausdruck vorzulegen, von MyDogDNA® ist zusätzlich der Link zu den vollständigen Untersuchungsergebnissen der Zuchtbuchstelle zu übermitteln.

Zur Zucht zugelassen sind:
Pug Dog Encephalitis/Nekrotisierende Meningoencephalitis: Heterozygote Träger (NME/N) des Defektgens dürfen ausschließlich mit freien Tieren (N/N) verpaart werden.

Degenerative Myelopathie: Da laut der aktuellsten Studien DM beim Mops nicht mit der unmittelbaren Erkrankung im Zusammenhang zu stehen scheint, liegt die Verpaarung bei Trägerschaft in der Verantwortung des Züchters

CDPA (Chondrodysplasie): Heterozygote Träger des Defektgens dürfen ausschließlich mit freien Tieren (N/N) verpaart werden.

Primäre Linsenluxation (PLL): Hunde mit doppelter oder einfacher Veranlagung für das Defektgen dürfen nur mit freien Tieren verpaart werden.

LOA und SCA (late onset ataxia und spinocerebellar ataxia): Hunde mit doppelter oder einfacher Veranlagung für das Defektgen dürfen nur mit freien Tieren verpaart werden.

Progressive Retinaatrophie (PRA): Hunde mit doppelter oder einfacher Veranlagung für das Defektgen dürfen nur mit freien Tieren verpaart werden.

Hyperurikosurie (SLC): Hunde mit doppelter oder einfacher Veranlagung für das Defektgen dürfen nur mit freien Tieren verpaart werden.

Von der Zucht ausgeschlossen sind:
Heterozygote und Homozygote Merkmalsträger von:
- Erblicher Katarakt
- May-Hegglin-Anomalie
- CDDY (Chondrodystrophie)/IVDD (Intervertebral Disc Disease I)

- Rüden bei denen sich nicht beide Hoden im Hodensack befinden
- Hunde mit optisch auffälligen Haut- oder Fellveränderungen müssen vor Antrag auf Zuchtfähigkeit einem dermatologischen Fachtierarzt vorgestellt werden, der Befund ist der Zuchtbuchstelle zur übermitteln.
- Verhaltensauffällige Hunde (sehr unsichere Hunde, Hunde mit fehlgeleiteten Aggressionen)
- Hunde mit angeborenen Missbildungen oder neurologischen Erkrankungen

Prinzipiell ist zu empfehlen auch bei neu aufgetretenen Auffälligkeiten mit der Zuchtbuchstelle Rücksprache zu halten.
Der Zuchtbuchstelle ist vorbehalten aufgrund von hier derzeit nicht ausdrücklich genannten Erkrankungen oder Auffälligkeiten die Zuchtzulassung nicht zu erteilen oder zu entziehen.

- Hunde mit Merlegenen, mit Dilutegenen, albinistische und leuzistische Hunde (nach äußerem Erscheinungsbild, da derzeit noch nicht immer eindeutig über einen Gentest zu bestimmen), Hunde mit blauen Augen (nach äußerem Erscheinungsbild, da derzeit noch nicht immer eindeutig über einen Gentest zu bestimmen).

Bei allen nicht bereits genannten positiven Merkmalsbefunden behält sich die Zuchtbuchstelle des KRM e.V. nach gründlicher Abwägung und auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur jeweiligen Erkrankung vor den Hund von der Zucht auszuschließen.
Sollten sich bei der Nachzucht Hinweise auf vererbbare Defekte, Fehler oder Auffälligkeit ergeben, kann nach eingehender Prüfung und fachkundiger Ursachenforschung, die Zuchtzulassung der Elterntiere entzogen werden.
Sollten die Abstammungsangaben eines zuchtzugelassenen Hundes nachvollziehbar und vorsätzlich falsch angegeben worden sein, erlischt die Zuchtzulassung für den Hund, Ahnentafeln der Nachzucht verlieren ihre Gültigkeit.

Zusätzlich:
Der Mindestfremdblutprozentsatz für die angestrebte Nachzucht darf 12,5% nicht unterschreiten.
Bei externen Deckrüden, deren genauer Fremdblutanteil nicht eindeutig herzuleiten ist, kann bei einem CFR zwischen 0,25 und 0,35 von einem rechnerischen Fremdblutanteil von mindestens 12,5% ausgegangen werden.

Fremdrassen für den Mops nach derzeitigem Stand: 

Aktueller Stand: Russel-Terrier (Jack, Parson, British), Shiba Inu, Pinscher, Beagle, Zwergpinscher.

Zukünftig möglich: Deutscher Terrier, Foxterrier, Patterdale Terrier, Manchester Terrier.

Die maximale Wurfanzahl der Zuchthündin beträgt 4 Würfe im Leben. Maximal ein Wurf im Kalenderjahr. Beim letzten Wurf darf die Hündin nicht älter als 8 Jahre sein. Ausnahmen (maximal ein zusätzlicher Wurf, maximal ein Jahr älter) kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag genehmigen.
Nach 2-maliger Schnittentbindung ist die Hündin aus der Zucht zu nehmen.
Es dürfen nicht mehr als zwei Würfe gleichzeitig von einem Züchter aufgezogen werden.
Sollte die Wurfstärke die Versorgungsmöglichkeiten der Hündin übersteigen ist eine Ammenaufzucht ausdrücklich erlaubt und erwünscht.
Beim Tod der Zuchthündin ist eine Ammenaufzucht der Flaschenaufzucht vorzuziehen.

Für den natürlichen Deckakt gibt es kein Höchstalter des Rüden, sofern er sich in gutem gesundheitlichem Zustand befindet.
Grundsätzlich dürfen die im KRM e.V. zugelassenen Deckrüden auch anderen Vereinen und Verbänden vom Deckrüdenbesitzer zur Verfügung gestellt werden sofern die jeweiligen Fremdblutanteile (Einzuchtrasse(n) und Prozente) dort in den Nachzuchtpapieren korrekt erscheinen.
Deckrüdenbesitzer müssen vor dem Belegen einer vereinsfremden Hündin folgende Mindestvoraussetzungen prüfen: Zuchtzulassung des Zuchtvereins der Hündin, PDE Test passend zum PDE Status des Deckrüden, keine auffälligen Atemgeräusche, Patellaluxationsgrad der Hündin passend zum Patellaluxationsgrad des Deckrüden lt. KRM e.V.
Eine Belegung von nicht vereinszugehörigen Hündinnen ist nicht gestattet.
Da insbesondere Deckrüden für die Retromopszucht mit den verschiedenen Fremdrassenanteilen sehr schwer zu finden sein können, kann eine künstliche Befruchtung nach schriftlicher Antragstellung und Genehmigung durch die Zuchtbuchstelle erfolgen. Beide Zuchtpartner müssen zuvor auf natürlichem Wege Welpen gezeugt haben. Ausnahmen hiervon können durch die Zuchtbuchstelle genehmigt werden.
Für zugelassene Deckrüden ist eine Gewinnung und Lagerung von Gefriersperma zulässig.
Alle Maßnahmen im Rahmen der künstlichen Befruchtungen sind durch tierärztliches Fachpersonal durchzuführen.

Linienzucht ist nicht erwünscht, Inzestverpaarungen sind nicht erlaubt, es ist eine möglichst hohe genetische Diversität der Welpen anzustreben. (Zielwert > 30 %)

Farben:
Eine Weißzucht ist ausschließlich untersagt. Nicht zu verwechseln mit weiß ist das Creme-Weiß und Silber-weiß beim Mops.
Eine Scheckungszucht ist nicht erwünscht. Da durch die Einkreuzung von Fremdrassen jedoch auch eine Weiß-Scheckung von Welpen möglich ist, gelten hierfür gesonderte Regeln.
- Sollte bei Hunden mit hohem Weiß-Anteil im Bereich des Kopfes der behandelnde Tierarzt Zweifel an der Hörfähigkeit des Welpen/Hundes haben, ist ein Audiometrietest obligatorisch.

Fellbeschaffenheit:
Zuchtziel für die Retro-Molosser ist ein glattes und kurzes Fell. Durch die Einzucht von Rassen, die sowohl glatthaarig als auch rau oder broken sein können, ist in den frühen F-Generationen das Auftreten von anderen Fellmerkmalen möglich.
Für die Einkreuzung von Fremdrassen in die kleinen Molosserrassen sind daher glatthaarige Rassevertreter zu bevorzugen.

Meldungen an die Zuchtbuchstelle:
- Deckschein innerhalb 14 Tagen
- Wurfmeldebogen innerhalb 7 Tagen (kurze formlose Meldung der Welpenanzahl innerhalb 3 Tagen)

Welpen:
- Wurfbesichtigung der Welpen durch die vom KRM e.V. beauftragte Person zwischen der 6. und 10. Woche
- Welpen von Züchtern des KRM e.V. dürfen nur mit implantierten Transponder nach ISO 11784 und geimpft abgegeben werden.
- Vor Abgabe der Welpen ist die tierärztliche Bescheinigung für Hunde des KRM e.V. vom Tierarzt vollständig inklusive Datum und Unterschrift auszufüllen. Das Original gehört zum Welpen, eine Kopie ist der Zuchtbuchstelle des KRM e.V. innerhalb 21 Tagen ab Untersuchung zu übersenden.

Abgabe von Hunden von Mitgliedern im KRM e.V.:
- Vor Abgabe eines Hundes ist die tierärztliche Bescheinigung für Hunde des KRM e.V. vom Tierarzt vollständig inklusive Datum und Unterschrift auszufüllen. Das Original gehört zum Hund, eine Kopie ist der Zuchtbuchstelle des KRM e.V. innerhalb 21 Tagen ab Untersuchung zu übersenden.


Bei allen Unsicherheiten und Fragen wenden Sie sich an die Zuchtbuchstelle. 

In diesem Sinne wünschen wir eine erfolgreiche Züchterarbeit.